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Rom - Italien 03/25/1957

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wird gegründet.

Die Regierungschefs von Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Der Zusammenschluß ist die Gründung eines "Gemeinsamen Marktes", der am 01.01.1958 in Kraft tritt.
Vorwiegend geht es dabei um eine Zollunion, in deren Rahmen bis zum 01.07.1968 Zölle und Kontingente im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut werden sollen. Weiterhin soll ein gemeinsamer Außenzoll gegenüber Drittländern eingeführt werden.





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